Leistungen bei Pflegegrad 1

Leistungen bei Pflegegrad 1

(ab 01. Januar 2025)

Der Pflegegrad 1 wird Personen zugesprochen, die eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Obwohl dies der niedrigste Pflegegrad ist, haben Patienten und ihre Angehörigen dennoch Anspruch auf wichtige Leistungen, die zur Unterstützung im Alltag beitragen und die Selbstständigkeit fördern.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  1. Entlastungsbetrag:

    • Betrag: 131 Euro pro Monat.

    • Zweck: Dies ist die zentrale finanzielle Leistung bei Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und kann für eine Vielzahl von Leistungen genutzt werden, die die pflegenden Angehörigen entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern. Dazu gehören:

      • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen).

      • Tages- oder Nachtpflege (für die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Verpflegung, da die Pflegesachleistungen hierfür nicht greifen).

      • Kurzzeitpflege (für die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Verpflegung).

      • Leistungen ambulanter Pflegedienste (nicht für Leistungen der Selbstversorgung wie Waschen/Anziehen, sondern für Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder hauswirtschaftliche Hilfen).

  2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

    • Betrag: Bis zu 42 Euro pro Monat.

    • Zweck: Für Produkte, die zum Verbrauch bestimmt sind und der Hygiene oder dem Schutz dienen (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, saugende Bettschutzeinlagen).

  3. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

    • Betrag: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.

    • Zweck: Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung, die die Pflege erleichtern oder Barrieren reduzieren (z.B. Badumbau, Rampen, Türverbreiterungen). Bei mehreren Anspruchsberechtigten in einem Haushalt kann der Betrag auf bis zu 16.720 Euro erhöht werden.

  4. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA):

    • Betrag: Bis zu 53 Euro pro Monat.

    • Zweck: Für zertifizierte Apps, die den Pflegealltag erleichtern und unterstützen (z.B. Pflegetagebücher, Erinnerungsfunktionen, Anleitungen).

  5. Hausnotrufsystem:

    • Umfang: Monatlicher Zuschuss von bis zu 25,50 Euro für ein Hausnotrufsystem, wenn die pflegebedürftige Person weitgehend allein lebt.

  6. Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse:

    • Umfang: Sie haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder Pflegestützpunkte.

    • Pflegekurse: Kostenlose Kurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, um Wissen und Fertigkeiten für die Pflege zu erwerben.

    • Beratungseinsatz: Mindestens einmal pro Halbjahr kann ein Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst oder einen Pflegestützpunkt in Anspruch genommen werden.

Wichtig zu wissen bei Pflegegrad 1:

  • Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen im Sinne der körperbezogenen Pflege. Die Unterstützung konzentriert sich hier primär auf die Förderung der Selbstständigkeit und die Entlastung durch den zweckgebundenen Entlastungsbetrag und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

  • Die Behandlungspflege (ärztlich verordnete medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel) wird weiterhin von der Krankenkasse übernommen, unabhängig vom Pflegegrad.

Pflegegrad 1 ist ein wichtiger erster Schritt, um Unterstützung zu erhalten und die Weichen für ein selbstständiges Leben im Alter zu stellen. Nutzen Sie die angebotenen Leistungen, um den Alltag zu erleichtern und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

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