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Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss eine Person eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Diese Beeinträchtigung wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof festgestellt und in einem Punktesystem bewertet.
Die zentrale Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist das Erreichen einer Punktzahl von 47,5 bis unter 70 Punkten im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Die Punkte werden anhand der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen ermittelt, die unterschiedlich stark gewichtet werden:
Mobilität (10% Gewichtung):
Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen (im Bett, sitzen, umsetzen, innerhalb der Wohnung, Treppen steigen)?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% Gewichtung):
Wie gut kann sich die Person örtlich und zeitlich orientieren, Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
Hinweis: Modul 2 und 3 werden zusammen bewertet, nur das Modul mit der höheren Punktzahl fließt in die Gewichtung ein.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Gewichtung):
Wie oft benötigt die Person Hilfe aufgrund von psychischen Problemen wie aggressivem, ängstlichem oder wahnhaftem Verhalten, nächtlicher Unruhe oder dem Beschädigen von Gegenständen?
Hinweis: Modul 2 und 3 werden zusammen bewertet, nur das Modul mit der höheren Punktzahl fließt in die Gewichtung ein.
Selbstversorgung (40% Gewichtung):
Dies ist das am stärksten gewichtete Modul. Wie selbstständig kann sich die Person waschen, anziehen, essen und trinken?
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20% Gewichtung):
Wie selbstständig kann die Person Medikamente einnehmen, Verbände wechseln, Arzttermine wahrnehmen oder mit Hilfsmitteln umgehen?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung):
Wie selbstständig kann die Person den Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen oder sich mit Freizeitaktivitäten beschäftigen?
Für jedes Kriterium innerhalb der Module wird eine Punktzahl vergeben, je nachdem, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist (meist auf einer Skala von 0 bis 3 oder 5 Punkten für schwere Einschränkungen). Die Summe dieser Einzelpunkte pro Modul wird dann gewichtet und ergibt die Gesamtpunktzahl.
Zusammenfassend:
Ein Pflegegrad 3 wird Personen zugesprochen, deren Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist und die eine Gesamtpunktzahl von 47,5 bis unter 70 Punkten im Begutachtungsverfahren erreichen. Sie benötigen regelmäßig umfangreiche Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten.
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