Rufen Sie uns an:
Besuchen Sie uns:
Schreiben Sie uns:
(ab 01. Januar 2025)
Der Pflegegrad 2 wird Personen mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ zugesprochen. Er ist der erste Pflegegrad, der Zugang zu den meisten finanziellen und organisatorischen Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht.
Betrag: 347 Euro pro Monat.
Zweck: Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, um damit die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche zu finanzieren. Es steht zur freien Verfügung, sollte aber zweckgebunden für die Pflege verwendet werden.
Betrag: Bis zu 796 Euro pro Monat.
Zweck: Dient der Finanzierung professioneller Hilfe durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Der Betrag wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.B. Waschen, Anziehen), pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Möglichkeit: Wenn das Budget für Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft wird (z.B. weil der Pflegedienst nicht alle Aufgaben übernimmt), wird der nicht genutzte prozentuale Anteil in Pflegegeld umgewandelt und anteilig ausgezahlt. Dies ermöglicht eine Kombination aus professioneller und privater Pflege.
Betrag: 131 Euro pro Monat.
Zweck: Dieses zusätzliche Budget ist zweckgebunden und kann für Leistungen genutzt werden, die die pflegenden Angehörigen entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern. Dazu gehören:
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen).
Tages- oder Nachtpflege (für Eigenanteile wie Unterkunft und Verpflegung).
Kurzzeitpflege (für Eigenanteile wie Unterkunft und Verpflegung).
Betrag: Bis zu 721 Euro pro Monat.
Zweck: Übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung, den Fahrdienst und die soziale Betreuung in einer zugelassenen teilstationären Einrichtung (Tages- oder Nachtpflege), wenn die häusliche Pflege tagsüber oder nachts nicht ausreichend sichergestellt ist. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind in der Regel selbst zu tragen.
Betrag: Bis zu 1.854 Euro pro Jahr.
Zweck: Für die vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim für maximal 8 Wochen pro Jahr. Dies wird oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung von pflegerischen Engpässen genutzt.
Betrag: Bis zu 1.685 Euro pro Jahr.
Zweck: Wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder durch Krankheit vorübergehend verhindert ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen im Jahr. Ab 1. Juli 2025 sind die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibler nutzbar und können kombiniert werden.
Betrag: Bis zu 42 Euro pro Monat.
Zweck: Für Produkte, die zum Verbrauch bestimmt sind und die Hygiene oder den Schutz der pflegebedürftigen Person gewährleisten (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
Umfang: Kostenübernahme für technische Geräte, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern (z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Hausnotrufsysteme).
Hausnotruf: Bis zu 25,50 Euro monatlich werden für ein Hausnotrufsystem übernommen.
Betrag: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Zweck: Für Umbauten in der Wohnung, die die Pflege erleichtern oder die Barrierefreiheit erhöhen (z.B. Badumbau, Rampen, Türverbreiterungen). Bei mehreren Anspruchsberechtigten in einem Haushalt kann der Betrag auf bis zu 16.720 Euro erhöht werden.
Umfang: Kostenlose Pflegeberatung durch Pflegeberater der Pflegekassen oder Pflegestützpunkte.
Pflegekurse: Kostenlose Kurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
Beratungseinsatz: Für Pflegegeldempfänger verpflichtend (halbjährlich), für Sachleistungs-/Kombinationsleistungsempfänger möglich (einmal pro Halbjahr).
Betrag: Bis zu 53 Euro pro Monat.
Zweck: Für zertifizierte Apps, die den Pflegealltag erleichtern und unterstützen (z.B. Pflegetagebücher, Erinnerungsfunktionen, Anleitungen).
Betrag: 224 Euro monatlich.
Zweck: Wenn der Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt.
Betrag: 805 Euro monatlich.
Zweck: Ein Zuschuss zu den Pflegekosten bei Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind zusätzlich zu tragen. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt.
Wichtig: Es ist immer ratsam, sich für eine individuelle und genaue Beratung direkt an die zuständige Pflegekasse oder einen Pflegedienst zu wenden.
Schreiben Sie jetzt einen Kommentar oder vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Pflegeberatung, damit wir Sie individuell beraten können.
Teilen Sie einfach diesen Tipp, indem sie unten auf den Link ihrer Wahl klicken.
Abendstern Fachpflege GmbH
Am Wald 20
40789 Monheim am Rhein
Wir vom Abendstern sind immer für Sie da. Unsere Fachpflege bietet Ihnen spürbar hochwertige und exzellente Pflegequalität. Die liebevolle Versorgung und Planung passen wir Ihren Bedürfnissen an. Wir kommen zu Ihnen und helfen Ihnen, sich wohl zu fühlen.
Sprechen Sie noch heute mit uns, damit wir Sie so schnell wie möglich unterstützen können.
Diese Website ist kein Teil der Facebook-Website oder Meta Platforms, Inc. Darüber hinaus wird diese Website von Facebook in keiner Weise unterstützt. Facebook ist eine Marke von Meta Platforms, Inc.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen