Rufen Sie uns an: 02173 2028082 Besuchen Sie uns: Am Wald 20 in 40789 Monheim am Rhein Schreiben Sie uns: [email protected]
02173 2028082
Was kostet ein Pflegedienst 2x täglich?

Was kostet ein Pflegedienst 2x täglich?

Aktualisiert am 25. Juni 2026 · Abendstern Fachpflege, ambulanter Pflegedienst in Monheim am Rhein

Die Kosten für einen Pflegedienst, der zweimal täglich kommt, variieren stark und hängen von mehreren Faktoren ab:

  1. Pflegegrad: Dies ist der wichtigste Faktor. Je höher der Pflegegrad (von 1 bis 5), desto höher sind die Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden.

  2. Benötigte Leistungen: Die Kosten richten sich danach, welche konkreten Pflegemaßnahmen zweimal täglich durchgeführt werden müssen. Dazu gehören:

    • Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang.

    • Behandlungspflege: Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen (diese werden oft direkt von der Krankenkasse und nicht vom Pflegegeld bezahlt).

    • Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Reinigung).

  3. Anbieter und Region: Die Preise können je nach Pflegedienst und Region leicht variieren.

Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad bestimmte Pauschalbeträge für ambulante Pflegesachleistungen (direkt an den Pflegedienst) oder Pflegegeld (an den pflegenden Angehörigen). Bei einem Pflegedienst werden die Sachleistungen beansprucht.

Hier sind die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen (Stand 2024):

  • Pflegegrad 1: 0 € (hier gibt es nur den Entlastungsbetrag von 125 €)

  • Pflegegrad 2: 761 €

  • Pflegegrad 3: 1.432 €

  • Pflegegrad 4: 1.778 €

  • Pflegegrad 5: 2.200 €

Beispielrechnung für „2x täglich“:

Nehmen wir an, der Pflegedienst kommt zweimal täglich für grundpflegerische Tätigkeiten (z.B. morgens zum Waschen/Anziehen und abends zur Unterstützung bei der Bettfertigkeit).

  • Kosten pro Einsatz: Ein einzelner Einsatz des Pflegedienstes (sog. Leistungskomplex) kostet je nach Bundesland und konkreter Leistung zwischen ca. 10 € und 30 €.

  • Monatliche Kosten: Bei 2 Besuchen pro Tag * 30 Tage * 20 €/Besuch = 1.200 € pro Monat.

Was dies für die Kostenübernahme bedeutet:

  • Pflegegrad 2: Bei 1.200 € monatlichen Kosten müssten Sie (1.200 € – 761 € =) 439 € selbst zuzahlen.

  • Pflegegrad 3: Bei 1.200 € monatlichen Kosten würden die Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es blieben sogar noch 232 € ungenutzt, die Sie für weitere Sachleistungen (z.B. tagsüber) oder für Kurzzeitpflege nutzen könnten.

  • Pflegegrad 4 & 5: Die Kosten würden ebenfalls vollständig übernommen.

Wichtig:

  • Behandlungspflege (z.B. Medikamente richten/geben, Verbände): Diese Leistungen werden in der Regel separat von der Krankenkasse übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet sind. Sie belasten nicht das Budget der Pflegesachleistungen.

  • Kombinationsleistung: Sie können Pflegesachleistungen (durch den Pflegedienst) und Pflegegeld (für die häusliche Pflege durch Angehörige) miteinander kombinieren. Wenn Sie nicht das volle Sachleistungsbudget ausschöpfen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld.

  • Zusätzliche Entlastungsleistungen: Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat, der für Betreuungs- oder Entlastungsleistungen (z.B. zusätzliche Besuche der Tagespflege, haushaltsnahe Dienstleistungen) genutzt werden kann.

  • Beratung: Lassen Sie sich unbedingt von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten. Diese können Ihnen genau ausrechnen, welche Kosten in Ihrem individuellen Fall anfallen und welche Leistungen übernommen werden.

Die Kosten für einen Pflegedienst, der zweimal täglich kommt, können durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sein, insbesondere ab Pflegegrad 3. Eine individuelle Beratung ist jedoch unerlässlich.

    Teilen Sie einfach diesen Tipp, indem Sie unten auf den Link Ihrer Wahl klicken.