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Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade, einschließlich Pflegegrad 2, 131 Euro pro Monat.
Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Betrag zweckgebunden ist und für Leistungen wie:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Leistungen ambulanter Pflegedienste (nicht für Leistungen der Selbstversorgung bei PG 2-5)
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Betreuung)
Nicht verbrauchte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Schreiben Sie jetzt einen Kommentar oder vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Pflegeberatung, damit wir Sie individuell beraten können.
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Abendstern Fachpflege GmbH
Am Wald 20
40789 Monheim am Rhein
Wir vom Abendstern sind immer für Sie da. Unsere Fachpflege bietet Ihnen spürbar hochwertige und exzellente Pflegequalität. Die liebevolle Versorgung und Planung passen wir Ihren Bedürfnissen an. Wir kommen zu Ihnen und helfen Ihnen, sich wohl zu fühlen.
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