pflegegrad 3 fallbeispiel

Pflegegrad 3 Fallbeispiel

Ein Pflegegrad 3 bedeutet, dass Ihr Angehöriger eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit hat und regelmäßige Unterstützung in mehreren Bereichen des Alltags benötigt. Wenn Sie sich ausschließlich auf Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes konzentrieren, steht Ihnen ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung.


 

Fallbeispiel: Herr Müller (82 Jahre), Pflegegrad 3

 

Die Situation:

Herr Müller, 82 Jahre alt, lebt allein in ihrer Wohnung in Monheim am Rhein. Er hat Pflegegrad 3. Sein Gedächtnis lässt nach, und er ist unsicher beim Gehen. Ohne Hilfe kann er sich nicht mehr selbstständig waschen und anziehen, benötigt Unterstützung bei der Zubereitung der Mahlzeiten und vergisst oft die Medikamenteneinnahme. Seine Tochter, die in der Nähe wohnt, arbeitet Vollzeit und kann die tägliche Pflege nicht allein stemmen.

Das Problem der Angehörigen:

Die Tochter macht sich Sorgen um die Sicherheit und das Wohlergehen ihres Vaters. Sie ist selbst beruflich stark eingebunden und fühlt sich durch die Pflegeaufgaben überfordert und am Limit ihrer Kräfte. Sie möchte, dass ihr Vater gut versorgt ist, ohne selbst komplett auszubrennen.

Die Lösung durch den ambulanten Pflegedienst (ausschließlich Sachleistungen):

Mit Pflegegrad 3 hat Herr Müller Anspruch auf bis zu 1.432 € pro Monat für Pflegesachleistungen (Stand 2024). Dieser Betrag wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Ein ambulanter Pflegedienst in Monheim am Rhein könnte folgendes Leistungspaket anbieten, um Herrn Müllers Bedürfnisse abzudecken und die Tochter zu entlasten:

  • Morgens (ca. 7:30 Uhr):

    • Grundpflege: Unterstützung beim Aufstehen, Waschen (Dusche oder Ganzkörperwäsche am Bett), Anziehen.

    • Behandlungspflege: Kontrolle der Medikamentenbox und Überwachung der Einnahme (vom Arzt verordnet, Kosten übernimmt die Krankenkasse).

  • Mittags (ca. 12:30 Uhr):

    • Hauswirtschaftliche Versorgung: Zubereitung einer warmen Mittagsmahlzeit.

    • Grundpflege: Unterstützung beim Essen und ggf. beim Toilettengang.

  • Abends (ca. 18:00 Uhr):

    • Grundpflege: Hilfe beim Umziehen und Bettfertigmachen.

    • Behandlungspflege: Kontrolle der Medikamentenbox und Überwachung der Einnahme.

Kostenbeispiel für dieses Szenario:

Angenommen, jeder Einsatz kostet im Durchschnitt ca. 20-25 € (je nach Leistungskomplex und Region).

  • 2 Grundpflege-Einsätze täglich: 2 x 25 € = 50 €/Tag

  • 1 Hauswirtschafts-Einsatz mittags: 1 x 20 € = 20 €/Tag

  • Gesamtkosten pro Tag: 70 €

  • Monatliche Gesamtkosten: 70 €/Tag * 30 Tage = 2.100 €

Die Kostenübernahme:

  • Pflegesachleistungen (Pflegegrad 3): Die Pflegekasse übernimmt 1.432 € direkt.

  • Behandlungspflege: Die Kosten für die Medikamentenkontrolle und der Gabe werden direkt von der Krankenkasse übernommen (keine Anrechnung auf das Pflegebudget).

  • Eigenanteil: In diesem Beispiel müsste Herr Müller (bzw. ihre Familie) einen Eigenanteil von 668 € (2.100 € – 1.432 €) pro Monat selbst tragen.

Der Nutzen für Angehörige und Patient:

  • Sicherheit & Wohlbefinden: Herr Müller ist tagsüber gut versorgt, erhält seine Medikamente pünktlich und hat Unterstützung bei den grundlegenden Dingen.

  • Entlastung für die Tochter: Die Tochter weiß ihren Vater in guten Händen und gewinnt Zeit für ihre Arbeit und ihr Privatleben zurück, ohne dass sie sich um die täglichen Pflegetätigkeiten sorgen muss. Die körperliche und psychische Belastung sinkt erheblich.

  • Transparenz: Die Kostenstruktur ist klar, und die Familie weiß genau, welche Leistungen erbracht werden.

Dieses Fallbeispiel zeigt, wie der ambulante Pflegedienst mit Pflegegrad 3 einen Großteil der Kosten abdecken und gleichzeitig eine wesentliche Entlastung für pflegende Angehörige schaffen kann.

ACHTUNG: Es ist immer ratsam, sich vom Pflegedienst und der Pflegekasse eine genaue Kostenaufstellung für den individuellen Fall erstellen zu lassen.

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