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Diese Frage lässt sich nicht direkt in „Stunden pro Woche“ beziffern, wenn es um die Leistung der Pflegeversicherung geht. Die Pflegeversicherung rechnet in monatlichen Budgets für sogenannte Pflegesachleistungen oder Pflegegeld, die dann für Pflegeeinsätze genutzt werden.
Bei Pflegegrad 3 hat der Pflegebedürftige (oder seine Angehörigen) Anspruch auf folgende monatliche Leistungen (Stand 2024):
Pflegesachleistungen: Bis zu 1.432 Euro pro Monat.
Pflegegeld: Bis zu 573 Euro pro Monat.
Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat (zweckgebunden für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen).
Die Anzahl der Stunden hängt stark vom Stundensatz bzw. den Kosten der einzelnen Leistungskomplexe des ambulanten Pflegedienstes ab.
Ein Pflegedienst rechnet nicht nach einem pauschalen Stundensatz ab, sondern nach Leistungskomplexen. Ein „Leistungskomplex“ ist eine definierte Pflegetätigkeit, z.B. „Hilfe beim Waschen“, „Hilfe beim Anziehen“ oder „Medikamentengabe“. Jeder Leistungskomplex hat einen festgelegten Preis.
Die Dauer eines einzelnen Leistungskomplexes variiert (z.B. 10 Minuten für Medikamentengabe, 20-30 Minuten für Ganzkörperwäsche).
Nehmen wir an, der durchschnittliche Preis für einen Leistungskomplex bei einem ambulanten Pflegedienst beträgt 20 Euro.
Mit 1.432 Euro Pflegesachleistungen könnten Sie im Monat rein rechnerisch:
1.432 € / 20 € pro Leistungskomplex = ca. 71,6 Leistungskomplexe einkaufen.
Wenn ein Leistungskomplex durchschnittlich 15-20 Minuten dauert, könnten diese 71,6 Leistungskomplexe hochgerechnet etwa 18 bis 24 Stunden reiner Pflegezeit pro Monat ergeben, die vom Sachleistungsbudget abgedeckt werden.
Pro Woche wären das dann etwa 4,5 bis 6 Stunden.
Es ist ein Budget, keine pauschalen Stunden: Die Pflegeversicherung gibt ein Budget vor. Wie viele Stunden daraus entstehen, hängt von den Preisen des Pflegedienstes und der konkreten Kombination der benötigten Leistungen ab.
Kombinationsleistungen: Sie können Pflegesachleistungen (durch den Pflegedienst) und Pflegegeld (für pflegende Angehörige) miteinander kombinieren. Das bedeutet, wenn nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausgeschöpft wird, wird der verbleibende Anteil in Pflegegeld umgewandelt und an den Angehörigen ausgezahlt.
Behandlungspflege: Medizinische Leistungen (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung), die vom Arzt verordnet sind, werden von der Krankenkasse bezahlt und belasten nicht das Budget der Pflegesachleistungen. Das sind zusätzliche Stunden/Leistungen.
Entlastungsbetrag (125 €): Dieser Betrag steht zusätzlich zur Verfügung und kann für weitere Unterstützung (z.B. Alltagsbegleitung, Betreuung in der Tagespflege) genutzt werden, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Auch dies sind „zusätzliche Stunden“, die nicht vom Hauptbudget abgezogen werden.
Individuelle Beratung ist entscheidend: Jeder Fall ist anders. Es ist unerlässlich, sich direkt bei der Pflegekasse oder einem örtlichen Pflegestützpunkt beraten zu lassen. Dort kann ein genauer Leistungsplan erstellt und die tatsächliche Kostenübernahme berechnet werden.
Die Frage nach den Stunden ist verständlich, aber die Komplexität des deutschen Pflegesystems macht eine direkte Stundenangabe schwierig. Es geht eher darum, wie das monatliche Budget optimal für die benötigten Leistungen eingesetzt werden kann.
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